TuSLi

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TuSLi-Vereinszentrum: Spenden, Mitgliederdarlehen und Bürgschaft – kurz erklärt!

Liebe Mitglieder, Eltern und Freunde des TuSLi,
noch in diesem Jahr soll es mit den Bauarbeiten losgehen, sofern uns Corona nicht weiter die Zeit raubt.
Das Wichtigste bei einem solch großen Bauvorhaben ist der finanzielle Aspekt. Klar ist, dass ein gemeinnütziger Verein nicht ohne die Unterstützung der Mitglieder, Eltern und Freunde des Vereins ein eigenes Vereinszentrum bauen kann. Daher ist der TuSLi auf Spenden, Mitgliederdarlehen und Bürgschaften angewiesen. Doch was heißt das eigentlich genau? Welche Verpflichtungen und Vorteile hat man als Mitglied, Privatperson oder Unternehmen? Wie möchten euch die einzelnen Möglichkeiten gleich kurz darstellen.
Vorher noch einmal zur Erinnerung der finanzielle Rahmen dieses Projektes. Das Bauvorhaben kostet den Verein insgesamt rund 1,6 Millionen Euro. Der TuSLi baut das Vereinszentrum mit Hilfe des Berliner Senats (also dem Land Berlin) über das sogenannte Vereinsinvestitionsprogramm. Das bedeutet, dass der TuSLi 40% (mindestens 640.000 Euro) als Eigenmittel aufbringen muss. Weitere 40% bekommen wir als zinsfreies Darlehen vom Senat, welches in der Regel innerhalb von 10 Jahren zurückgezahlt werden muss. Dieses Darlehen muss durch Bürgschaften abgesichert werden. Die letzten 20% erhalten wir als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für uns ist also einerseits die Aufbringung des Eigenanteils und andererseits die Absicherung des Darlehens wichtig und sollte vor Baubeginn in trockenen Tüchern sein.

Spenden

Eine Spende ist für den Verein die beste und einfachste Form Geld oder Material zu erhalten. Bei einer Spende gibt es keine Gegenleistung des Vereins. Der Spender unterstützt mit Geld oder Sachmitteln das Projekt/den Verein und erhält dafür von ihm eine Spendenbescheinigung, die man nur bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Somit wird die Steuerlast verringert.

Bsp.: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro pro Jahr und einer Spende von 500 Euro beträgt bei Ledigen die Ersparnis an Einkommensteuer ca. 32%, bei Verheirateten ca. 25% der Spendensumme.

Heißt einfach gesagt, dass in der Regel ein klassischer Steuerpflichtiger/-zahler mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommt oder seine Steuerzahlung mindert. Die Spende kann an einen bestimmten Zweck, den der Spender vorgibt, gebunden werden. Wir erbitten sie für das Vereinszentrum.

Spendenkonto:
TuS Lichterfelde von 1887 e.V. – Bausonderkonto NTH
IBAN:         DE15 1007 0024 0884 6321 00
BIC:            DEUTDEDBBER
Zweck:       Spende Neue TuSLi-Heimat Name/Adresse o. Mitgliedsnummer

Mitgliederdarlehen

Bei den Mitgliederdarlehen handelt es sich um klassische Privatdarlehen. Ein Mitglied oder ein/e dem Verein nahestehende/s Person/Unternehmen gibt dem Verein ein Darlehen. Die beiden Parteien einigen sich in einem schriftlichen Vertrag über die Darlehenshöhe, die Rückzahlungsmodalitäten und über sonstige Bestimmungen wie zum Beispiel Zinsen. Der Verein darf Mitgliederdarlehen bis zu einem gewissen Maße annehmen. Er muss dabei den eigentlichen Vereinszweck, grob gesagt die Ausübung des Sports, einhalten. Er darf nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen (§ 3 Satz 2 der Satzung). Daher ist der Verein in der Regel an langfristigen (zinsfreien) Darlehen interessiert. Im Vergleich zu einer Spende bekommt der Darlehensgeber sein Geld zurück. Bei Interesse freuen wir uns über eine kurze Mail oder das persönliche Gespräch.

Selbstschuldnerische Bürgschaft (Bestandteil der Förderung und Absicherung für den Senat)

Für das Darlehen des Landes Berlins in Höhe von rund 640.000 Euro bzw. für die Dauer der Rückzahlung von zunächst 10 Jahren verlangt der Senat als Darlehensgeber selbstschuldnerische Bürgschaften oder eine Bankbürgschaft. Für dieses Bauprojekt hat der Fördergeber zugestimmt, dass der TuSLi die Bürgschaften auf mehrere Schultern verteilen darf. Allerdings muss ein Bürge für mindestens 2.000 Euro bürgen. Was heißt das?

Bei der vom Verein erbetenen Bürgschaft handelt es sich um eine persönliche Bürgschaft, die sich nach dem BGB richtet. Es ist eine Ausfallbürgschaft für den Fall, dass der Verein mit der Rückzahlung in Verzug kommt und das Land Berlin auf den Bürgen zurückgreift.
Sie ist auf den Betrag des einzelnen Bürgen begrenzt (Teil-Bürgschaft) und bezieht sich nur auf die rückzahlbare Zuwendung und auf die Dauer des Tilgungszeitraumes von zunächst 10 Jahren. Sie bezieht sich nicht auf andere Verpflichtungen des Vereins. Sie ist keine Gesamtbürgschaft oder Mitbürgschaft für den gesamten Betrag von rund 640.000 Euro. Es ist auch eine Bürgschaft auf Zeit möglich. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist in § 773 Absatz 1 Nr. 1 BGB geregelt und bedeutet, dass im Fall der Nichtzahlung der Rückzahlungsraten durch den Verein das Land Berlin unmittelbar vom Bürgen die Zahlung der Bürgschaftssumme verlangen kann.
Hat der Bürge geleistet, geht nach § 774 BGB die Forderung vom Berliner Senat auf ihn über und er wird insoweit Gläubiger des Vereins. Dieser Anspruch gegenüber dem Verein kann durch Schuldanerkenntnis oder gerichtliches (Mahn-)Verfahren mit einer dann beginnenden dreißigjährigen Verjährungsfrist und Tilgungsvereinbarung auch für die Zeit nach der Rückzahlung des Darlehens an das Land Berlin gesichert werden. Das Risiko des Ausfalls der gezahlten Bürgschaftssumme besteht im Ergebnis nur für den Fall eines Insolvenzverfahrens oder der Auflösung des Vereins.

Warum sollte unsere Sportgemeinschaft also für den TuSLi und für das tolle Projekt bürgen?

Zwei Argumente stehen schon in der Frage selbst: Der “TuSLi”, ein durchaus attraktiver Sportverein im Südwesten Berlins. Und das “tolle Projekt”, sprich ein eigenes Vereinszentrum.
Natürlich ist dem Verein die Verpflichtung, welche die Bürgen eingehen, durchaus bewusst. Wir haben uns daher gefreut, dass wir die Bürgschaft auf viele Schultern verteilen können, sodass die Haftung für eine Person selbst deutlich geringer ist. Man darf auch nicht vergessen, dass in der Regel selten der Fall eintritt, dass der Senat die Summe voll zurückfordert oder nicht durch Tilgungsstreckung hilft. Da müsste im TuSLi einiges schief gelaufen sein bzw. müsste dieser kurz vor der Auflösung oder Insolvenz stehen. Zudem geht es in der Regel immer “nur” um die jährliche Tilgungsrate von rund 64.000 Euro, sollte der TuSLi mal in Zahlungsschwierigkeiten stecken.

Die Bürgschaften werden schriftlich festgehalten. Es müssen keine Geldbeträge irgendwo fest hinterlegt werden und sollte man eines Tages seiner Bürgschaftspflicht aus diversen Gründen nicht mehr nachkommen, wird gemeinsam ein Ersatzbürge gesucht. Auch in diesem Fall sind geringe Bürgschaftshöhen sinnvoll. Selbstverständlich kann sich jeder einen Betrag ab 2.000 Euro selbst aussuchen. Eine Bürgschaft wird darüber hinaus nicht an die Schufa oder an eine andere Institution gemeldet. Der Bürge muss eine natürliche Person, aber nicht zwingend Vereinsmitglied sein. Personen unter 18 Jahren und Personen die sich in der Ausbildung befinden, dürfen nicht bürgen.

Alternative: Bankbürgschaft

Die Alternative wäre eine Bankbürgschaft. Im Prinzip ist eine Bankbürgschaft vergleichbar mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Nur, dass eine Bank für eventuelle Zahlungsausfälle bürgt. Die Bank lässt sich diesen “Service” selbstverständlich bezahlen und verlangt dafür, je nach Bank, 9.600-12.800 Euro pro Jahr über die gesamte Laufzeit für die ursprüngliche Bürgschaftssumme (640.000 Euro) ohne Rücksicht auf getilgte Beträge. Auf zunächst 10 Jahre gerechnet würde da noch einmal eine enorme zusätzliche Belastung auf den Verein zukommen.

Um die Bürgschaften kommt der TuSLi nicht drum herum und möchte in erster Linie die teure Bankbürgschaft vermeiden. Wir hoffen, dass wir euch das Thema näher bringen konnten. Solltet ihr noch Fragen haben, könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.

Habt ihr euch bereits entschieden und möchtet den Verein als Bürgen unterstützen, könnt ihr euch am einfachsten über dieses Onlineformular – möglichst verbindlich – eintragen oder teilt uns das auf den anderen Kommunikationswegen mit. Die Eintragung stellt noch keine offizielle Bürgschaftserklärung nach § 766 BGB dar.

Wir bedanken uns bei allen Unterstützenden! Gemeinsam auf dem Weg in ein neues Zuhause! Euer TuSLi – Mehr als Sport!

Maximilian Totel

Vorstandsmitglied und Abteilungsleiter Schwimmen, Projektleiter "Neue TuSLi-Heimat"
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