TuSLi

Kinderschutz

Hauptverein

Kinderschutz im TuSLi

Der Kinder- und Jugendschutz ist ein Thema, welches vor allem in den letzten Jahren in den Medien immer präsenter wurde. Immer wieder wird von Fällen des unsachgemäßen Umgangs mit Schutzbefohlenen berichtet. Diese Fälle erstrecken sich über viele verschiedene Bereiche der Gesellschaft und machen auch vor den Sportvereinen nicht halt.

Aus diesem Grund nimmt der TuSLi dieses Thema sehr ernst und hat verschiedene Vorkehrungen getroffen.

Uns kannst du ansprechen!

Kinderschutzbeauftragte

Cathrin to Baben - Heverhagen


Dino Brčić



Yasmin Patzer



 

Unter der E-Mail-Adresse erreichst du alle drei Kinderschutzbeauftragte/n des TuSLi. Wenn du keine direkte E-Mail schicken möchtest, hast du auch die Möglichkeit über unser anonymes Kontaktformular zu nutzen.

Wir helfen weiter!

Hier findest du Hilfe

Im Notfall
Bei akuter Gefahr rufe bitte sofort um Hilfe bei der Polizei (110) und dem Rettungsdienst (112).

Du weißt nicht weiter?

Hilfe- und Beratungsstellen

Kindernotdienst (bis 13 Jahre)
Telefon: 030/610 061
Jugendnotdienst (14 bis 18 Jahre)
Telefon: 030/610 062
Mädchen*notdienst (12 bis 21 Jahre)
Telefon: 030/610 063
Kinder- und Jugend-Kummertelefon
Telefon: 0800/111 0 333
Hotline Kinderschutz
Telefon: 030/610 066
Erwachsene die sich um Kinder sorgen
Telefon: 0800/111 0 550 (Mo-Fr: 09:00-11:00 Uhr; Di+Do 17:00-19:00 Uhr)
Ansprechstelle Safe Sport e. V.
Telefon: 0800/11 222 00 (Mo, Mi, Fr: 10:00-12:00 Uhr; Do: 15:00-17:00 Uhr)
Chat-Beratung Safe Sport e. V.
JugendNotmail Chat-Beratung
Landessportbund Berlin
Meral Molkenthin, 030/300 02 176

Was machen wir?

Maßnahmen für den Kinderschutz

Unterstützung der Erklärung des LSB Berlin
Der Landessportbund Berlin hat eine Erklärung zum Kinder- und Jugendschutz abgegeben, der sich der Verein, vertreten durch den Vorstand, angeschlossen hat.

Die Erklärung ist unter den Dokumenten zu finden.
Führungszeugnisse von Trainern und Helfern
Alle Trainer und Betreuer, die im TuS Lichterfelde mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre zu tun haben, sind verpflichtet, dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Nur wer dieses Dokument vorgelegt hat und dieses bedenkenlos ist, erhält einen Übungsleitervertrag und darf Kinder und Jugendliche dieser Altersklassen trainieren.

Das erweitere Führungszeugnis kann mit einem Schreiben des Vereins kostenlos im Bürgeramt beantragt werden. Die Besonderheit an einem erweiterten Führungszeugnis ist, dass dieses auch sexuelle Straftaten und Verfahren beinhaltet, welche unter einem Strafmaß von 30 Tagessätzen liegt. Das heißt, dass auch kleine Auffälligkeiten, die erfolgreich zur Anzeige gebracht wurden, aufgeführt sind. Außerdem werden die Einträge nicht wie üblich nach einer gewissen Zeit gelöscht.

Die Führungszeugnisse müssen zudem alle 3 Jahre erneut beantragt und vorgelegt werden.
Verhaltenskodex im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Zusätzlich zum polizeilichen und erweiterten Führungszeugnis müssen alle Trainer von Kindern und Jugendlichen dem Verhaltenskodex des TuS Lichterfelde zustimmen und befolgen. Dieser ist ebenso wie das Führungszeugnis Voraussetzung für einen Übungsleitervertrag für den Bereich Kinder und Jugendliche.

2023-05-23_Verhaltenskodex
Schutzkonzept
Wir haben für den TuSLi ein Schutzkonzept erarbeitet. Das kannst du dir hier ansehen.

2023-05-23_Kinderschutzkonzept

Mal genauer anschauen?

Alle Dokumente

Kinderschutz

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Probleme mit dem Antrag?

Hier sind Lösungsvorschläge!

A) Die Datenbank war kurzzeitig nicht erreichbar durch ein Backup oder Update der Homepage. Hier könnten Sie versuchen, zu einem anderen Zeitpunkt den Antrag erneut auszufüllen.

B) Der Browser-Cache verhindert ein Absenden des Antrags. Hier könnte es helfen, einen anderen Browser zu verwenden oder den Cache zu leeren. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie z.B. auf dieser Seite: https://browser-cache-leeren.de/.

C) Bestimmte Cookies wurden nicht akzeptiert oder blockiert. Hier kann es helfen, z.B. im Browser ein privates Fenster zu öffnen und bei der Cookie-Abfrage alle Cookies zu akzeptieren.

D) Einstellungen am Gerät selbst behindern das Absenden des Antrags. Hier würde es nur helfen, ein anderes Gerät zu nutzen (z.B. Smartphone oder Tablet).

Das hat auch nicht geholfen?