Sport in einem öffentlichen Park erfordert besondere Umsicht und Rücksichtnahme – und zwar nicht von den unbeteiligten Parkbesuchern sondern von den Sportlern! Frisbees aus hartem Plastik sollen in die Metallkörbe und nicht in den Rücken von Erholung suchenden Spaziergängern geworfen werden.
Unser Discgolfpark wird von Woche zu Woche besser angenommen, was sehr erfreulich ist: Immer mehr Spieler nutzen die neun Körbe und lernen unseren schönen Sport kennen – innerhalb und außerhalb von TuSLi. Doch zu viele von ihnen sehen nicht das Risiko, das von fliegendem Hartplastik ausgeht: Kürzlich wurde eine Frau hart am Rücken getroffen und hatte tagelang Schmerzen. Die Prellung heilte dann schneller als der Ärger. Natürlich war und ist sie nicht die einzige. Und auch Beinahe-Treffer lassen Spaziergänger zurecht erschrecken und machen unseren Sport bei den unbeteiligten Opfern der Sorglosigkeit mancher Spieler unbeliebt – in nachvollziehbarer Weise.
Jeder Discgolfer ist für sich selbst verantwortlich und verpflichtet, andere nicht zu gefährden oder gar zu verletzen! Eine fahrlässige Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und Schmerzensgeld und Schadensersatz sind weitere mögliche Folgen, wenn die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen wird.
Wir alle sind aufgefordert, jeden Spieler im Discgolfpark daran zu erinnern – egal ob Vereinsmitglied oder Gast. Der Schmerz, von einer Disc getroffen zu werden, ist sicherlich größer als derjenige, ein paar Minuten auf eine freie Bahn zu warten. Lasst uns diesen Parcours nicht riskieren, indem wir zu viel Risiko eingehen.
Wir können davon ausgehen, dass die Schmierereien auf den Schildern von verärgerten Parknutzern stammen, weil nur die Textpassage, die die geschilderte Umsicht und Rücksicht einfordert, frei gelassen wurde. Die Sachbeschädigung ist inakzeptabel, die Aussage dahinter nachvollziehbar, wenn man abgeworfen wird.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste – und Unvorsichtigkeit das Ende des Discgolfparks.